FAKE: EU-Sanktionen gegen Drittländer wegen Zusammenarbeit mit Russland sind „illegal“
Aufbauend auf den Grundsätzen von Demokratie und Menschenrechte ist die Europäische Union als Akteur des Völkerrechts dem Ziel verpflichtet, alle zu bestrafen, die an der Erleichterung der russischen Aggression in der Ukraine beteiligt sind. Zu diesem Zweck verhängt die EU regelmäßig Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen aus Drittländern (z. B. Iran, Vereinigte Arabische Emirate oder Usbekistan), die der Russischen Föderation bei der Beschaffung technologischer und anderer Ressourcen für ihren militärisch-industriellen Komplex helfen.
Bei ihrem letzten Besuch in Kiew schlug die Chefin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, vor, dass diese Maßnahmen ausgeweitet werden könnten. Es besteht kein Zweifel, dass die Fans von Moskau mit einer solchen Aussicht nicht zufrieden sind. So beschloss Harald Weyel, Bundestagsabgeordneter und europapolitischer Sprecher der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland“, diesem Thema einen eigenen Artikel auf der Website der Partei zu widmen.
Der Politiker erklärt den Lesern, dass es sich herausstelle, dass die Möglichkeit, mit Hilfe der Russischen Föderation wirtschaftliche Maßnahmen gegen juristische Personen aus Drittländern anzuwenden, um restriktive Maßnahmen zu umgehen, „gegen EU-Recht verstößt“.
Weyel verweist darauf, dass die Präambel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) – der wichtigste Akt, der alle Aspekte des täglichen Lebens der Union regelt – eine Verbesserung der Lebensbedingungen und der Beschäftigung der Bevölkerung vorsehe und die Beseitigung wirtschaftlicher Barrieren.
Auf der Grundlage dieser Bestimmung kommt Weyel zu einer eher unklaren Schlussfolgerung, wonach „die exterritorialen Sanktionen, welche den Handel zwischen Drittstaaten beeinflussen sollen, nicht der vereinbarten Handelspolitik entsprechen “– und stützt sich dabei wiederum auf die gleiche Bestimmung der Präambel des Vertrags und ohne auch nur einen Artikel weiter voranzutreiben.
Natürlich erklärt der Politiker nach alledem, dass die EU, wie sie sagen, „die ihr eingeräumten Befugnisse überschreitet“ und nur das Eingreifen der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten diese Katastrophe stoppen könne. Und angesichts der Tatsache, dass die Alternative für Deutschland in der aktuellen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages in der Opposition ist, deutet der Autor an, dass sie bei den nächsten Wahlen als einzige politische Kraft gewählt werden sollte, die in der Lage ist, aktiver zu werden.
Das Problem dieser Tirade ist, dass sie auf einer notorisch vagen Prämisse basiert, aus der durch den Einsatz politischer Parolen völlig falsche Schlussfolgerungen gezogen werden.
Es wäre angebracht, die Analyse dieser „Kreativität“ mit der Bemerkung zu beginnen, dass die von Weyel in der Präambel des Vertrags erwähnten Bestimmungen tatsächlich existieren. Selbst für jemanden, der sich nicht mit dem Recht der Europäischen Union und/oder mit internationalen Verträgen auskennt, ist es jedoch offensichtlich, dass die Präambel eines Rechtsakts, auch wenn sie integraler Bestandteil eines solchen Rechtsakts ist, im Lichte dessen die Bestimmungen des Hauptteils der Auslegung unterliegen, enthalten jedoch keine Vorschriften für eine unmittelbare Anwendung. Der Wert des Grundsatzes der Betrachtung und Auslegung des Vertrages als Ganzes besteht darin, keinen Artikel, keinen Punkt zu übersehen, die in aller Integrität die Erreichung des gesetzten Ziels ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist es ziemlich überraschend, dass Weyel die Bestimmungen von zwei weiteren Absätzen der Präambel ignorierte, in denen es um „die Absicht geht, die Solidarität zwischen dem europäischen Kontinent und den überseeischen Ländern zu bekräftigen und ihren künftigen Wohlstand im Einklang mit den Grundsätzen zu sichern“. der Charta der Vereinten Nationen“ und „die Entschlossenheit, ihre Ressourcen zu bündeln, um Frieden und Freiheit zu sichern und zu stärken, und rufen andere Nationen Europas, die diese Ideen teilen, zur Zusammenarbeit auf.“ Es ist ja interessant, wie die offensichtlichste aller Tatsachen – die Tatsache der brutalen, ganz unprovozierten Invasion Russlands in der Ukraine – diese Prinzipien nicht verletzt!
Vermutlich hätte Harald Weyel, wenn er den Vertrag zumindest oberflächlich gelesen hätte, dort Artikel 215 gefunden, speziell was restriktive Maßnahmen betrifft. Absatz 2 dieses Artikels sieht die Möglichkeit vor, solche Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie dem im kürzeren (aber nicht weniger wichtigen) Vertrag über die Europäische Union allgemein beschriebenen Beschlussfassungsverfahren entsprechen: „ (…) So kann der Rat nach dem Verfahren des Absatzes 1 restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen sowie Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten erlassen”.
Einer von Weils Kommentaren betrifft die Tatsache, dass die von der Leyen vorgeschlagene Sanktionen „illegal“ und „undemokratisch“ seien, weil sie den Handel zwischen zwei Drittländern (zum Beispiel zwischen Iran und Russland) beträfen. Dieses auf den ersten Blick eher logische Argument kann man widerlegen, indem man sich die Grundlage und den Anwendungsbereich genau anschaut. Tatsächlich gelten restriktive Maßnahmen der EU nur im Hoheitsgebiet der Union, d. h.:
– auf dem Gebiet der EU, einschließlich ihres Luftraums;
– in Bezug auf EU-Bürger, unabhängig davon, ob sie sich in der Union befinden oder nicht;
– in Bezug auf Unternehmen und Organisationen, die gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats registriert sind, sowie Zweigstellen von EU-Unternehmen in Drittländern;
– in Bezug auf jede Geschäftstätigkeit, die ganz oder teilweise im Gebiet der Union ausgeübt wird (siehe № 1);
– an Bord von Luftfahrzeugen oder Schiffen, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, oder im Zusammenhang mit solchen Luftfahrzeugen oder Schiffen.
Die EU erlässt keine Gesetze mit extraterritorialer Geltung, die gegen das Völkerrecht verstoßen. Gleichzeitig handelt es sich um Handlungen, die auf dem Selbst basieren, gegen wen die Entscheidung zur Anwendung restriktiver Maßnahmen getroffen wurde, kann überall erfolgen, wenn sie schwerwiegend genug ist, um die Weltgemeinschaft zu beunruhigen (solcherweise z. B. hat der UN-Sicherheitsrat Sanktionen gegen Nordkorea oder den Iran verhängt).
Es ist offensichtlich, dass die Einführung von Sanktionen an sich nicht dazu führen wird, dass die Russen morgen – mit Unterstützung oder Duldung einzelner Regierungen – keine Utensilien und Zubehör mehr erhalten, die für eine weitere Aggression gegen die Ukraine notwendig sind. Leider ist es in der heutigen hochtechnologischen, dynamischen Welt nicht allzu schwierig, zusätzliche Möglichkeiten zur Durchführung relevanter Operationen zu finden – allerdings ist es bereits jetzt viel, viel schwieriger als vor dem 24. Februar 2022.
Die Staaten der freien Welt ergreifen weiterhin Maßnahmen, um zu verhindern, dass es autoritären und totalitären Regimen gelingt, die Flammen von Putins Aggression anzufachen. Es ist äußerst bedauerlich, dass der Wunsch, unter den Bedingungen eines demokratischen Systems politisch zu punkten, dazu führt, dass die Lügen des Moskauer Aggressors geduldet werden.
Bohdan Myronenko
Das Material wurde im Rahmen des Projekts „Stop Lie“ des „Wohltätigen Fonds der Polnisch-Ukrainischen Partnerschaft“ im Rahmen des Projekts „Urgent EU Support for Civil Society“ erstellt, das vom Initiativzentrum zur Förderung von ISAR Ednannia mit der finanziellen Unterstützung der Europäischen Union umgesetzt wird. Der Inhalt liegt in der alleinigen Verantwortung von Autor und spiegelt nicht unbedingt die Position der Europäischen Union wider.
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Isar Ednannia European Union in Ukraine Благодійний фонд польсько-українського партнерства